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Spanien Inkasso

 

Hier bieten wir einen exemplarischen Überblick über unsere Tätigkeiten in Spanien:

Außergerichtliches Mahnschreiben, per Einschreiben/Rückschein an den spanischen Schuldner gesendet,

mit letzter Fristsetzung zur Zahlung der Forderung.

Gerichtliches Mahnverfahren in Spanien, bis zu einer Forderungssumme in Höhe von 30.000,- € möglich.

Gerichtliches Klageverfahren, bei einer Forderungssumme über 30.000,- € .

Vollstreckung gegen Ihre Schuldner in Spanien

Zwangsvollstreckung Ihrer Titel in Spanien

 
Detekteiauskunft zur Abfrage des aktuellen Schuldnersitzes.

Europäische Vollstreckungstitel zur Vollstreckung in Spanien ...


Vereinfachte und beschleunigte Zwangsvollstreckung in Spanien

Anerkennung und Vollstreckung Deutscher Titel in Spanien

Wir werden in ganz Spanien tätig.  

Unsere Procuradores sitzen in Barcelona , Girona, Tarragona , Gandia, Valencia , Alicante, Murcia, Almeria, Málaga,  Sevilla, Cadiz, Algeciras , Granada, Jaen, Cordoba, Madrid, Toledo, Burgos, Vigo, Irun, San Sebastian, Zaragoza, etc.

 

Im Folgenden die wesentlichen Schritte eines erfolgreichen Forderungseinzugs.

Kontaktaufnahme mit uns

Senden Sie einfach eine e-mail. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung und erklären Ihnen den weiteren Verfahrensablauf. Sie können uns selbstverständlich auch telefonisch erreichen.

 

Übersendung Ihrer Unterlagen

Um ein möglichst zügiges Verfahren zu gewährleisten, lassen Sie uns vorab sämtliche benötigte Unterlagen per E-Mail-Anhang oder per Fax zukommen. Benötigte Originalunterlagen senden Sie uns bitte später per Post zu.

Vorgerichtliches Forderungseinzugsverfahren

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen senden wir grundsätzlich noch am selben Tag ein vorgerichtliches anwaltliches Mahnschreiben, mit Setzung einer letzten Zahlungsfrist, an Ihren Schuldner. Darin wird Ihr Schuldner zur Bezahlung Ihrer Rechnung ein letztes Mal aufgefordert. Zudem dient uns dieses Mahnschreiben als Nachweis zur Rechtswegerschöpfung. Nur so kann das Gericht, sämtliche von Ihnen vorverauslagten Kosten und Zinsen, letztendlich der Gegenseite zur Zahlung auferlegen.

Einholung einer Schuldner- und Wirtschaftsauskunft durch uns

Gleichzeitig zu dem außergerichtlichen Mahnschreiben holen wir eine Schuldner- und Wirtschaftsauskunft, über eine mit uns ständig zusammenarbeitende Detektei in Spanien ein. Wir prüfen hierdurch vorab, ob überhaupt Vermögen bei Ihrem Schuldner vorhanden ist. Nur so können wir uns ein umfassendes Bild über die Solvenz und Zahlungsmoral Ihres Schuldners machen. Zudem überprüfen wir damit die Existenz und Aktualität des Schuldnerwohnsitzes, welcher für eine erfolgreiche Klagezustellung im Gerichtsverfahren unerlässliche Voraussetzung ist.

Aufgrund der Schuldnerauskunft und der Reaktion Ihres Schuldners auf unser außergerichliches Mahnschreiben sind wir in der Lage, die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Mahnbescheids oder einer gerichtlichen Klage abschließend zu beurteilen. Dementsprechend wird dann gehandelt.

Gerichtlicher Mahnbescheid

Ist Ihr Schuldner weiterhin nicht zahlungswillig, so leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Ihren Schuldner ein. Dieses Verfahren ist bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30.000,- € in Spanien möglich. Das gerichtliche Mahnverfahren wird durch ein Antragsschreiben an das Gericht am Wohnsitz Ihres Schuldners eingeleitet. Dem Antrag sind die Dokumente, auf die sich der Anspruch stützt, in seinen Originalen, vereidigt in die spanische Sprache übersetzt, mit beizufügen. Verzugszinsen können - bis auf wenige Ausnahmen - in dem Mahnverfahren nicht mitgeltend gemacht werden. Sofern der Antrag alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, wird Ihrem Schuldner vom Gericht eine Zahlungsaufforderung zugestellt, durch die er angewiesen wird, innerhalb von 20 Werktagen zu zahlen oder Einspruch einzulegen. Verstreicht diese Frist, ohne das von Ihrem Schuldner Einspruch eingelegt wurde, wird von dem Gericht ein Vollstreckungsbescheid erlassen, mit welchem in das Vermögen Ihres Schuldners vollstreckt werden kann.

Legt Ihr Schuldner innerhalb von 20 Werktagen Einspruch ein, mündet das Mahnverfahren in ein ordentliches Klageverfahren. Von dem Gericht wird dann eine Frist von 30 Tagen gesetzt, um Klage zu erheben oder setzt, soweit der Streitwert 3.000.- € nicht übersteigt, sogleich einen Termin für eine mündliche Verhandlung fest, ohne das von Ihnen als Kläger eine separate Klageschrift zu veranlassen ist.

 

Das gerichtliche Klageverfahren (Zahlungsklage)

Für den Fall, dass die Forderung schon nach Erhalt unseres Mahnschreibens von Ihrem Schuldner bestritten wird oder gegen diesen Widerspruch einlegt, ist es zeitlich schneller und kostengünstiger direkt Zahlungsklage gegen Ihren Schuldner zu erheben.

Innerhalb der Zahlungsklage werden dann auch Ihre Verzugszinsen und Verfahrenskosten gegenüber Ihrem Schuldner geltend gemacht.

Das Vollstreckungsverfahren

Nach dem erfolgreichen Abschluss des gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahrens ergeht von seiten des Gerichts ein Vollstreckungsbescheid gegen Ihren Schuldner.

Mit dem Vollstreckungsbescheid wird sodann das Zwangsvollstreckungsverfahren in das Vermögen Ihres Schuldners eröffnet. Im Zwangsvollstreckungsverfahren leiten wir die Pfändung in sämtliche uns bekannten, pfändbaren Vermögenswerte Ihres Schuldners ein. Wir nutzen dabei sämtliche Informationen, die wir während des Verfahrens gesammelt und durch die Detektei- und Wirtschaftsauskunft erhalten haben.

Für den Fall, dass die Pfändung Ihrer Forderung nicht erfolgreich verlief, überwachen wir Ihre Forderung weiterhin und beantragen diverse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber ihren Schuldner nach Absprache erneut. Die Vollstreckung aus dem erwirkten Titel ist in Spanien 30 Jahre lang für Sie möglich.

 

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

 
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