Im Folgenden die wesentlichen
Schritte eines erfolgreichen Forderungseinzugs.
Kontaktaufnahme mit uns
Senden Sie einfach eine e-mail.
Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung
und erklären Ihnen den weiteren Verfahrensablauf.
Sie können uns selbstverständlich auch telefonisch
erreichen.
Übersendung Ihrer Unterlagen
Um ein möglichst zügiges Verfahren
zu gewährleisten, lassen Sie uns vorab sämtliche
benötigte Unterlagen per E-Mail-Anhang oder per Fax
zukommen. Benötigte Originalunterlagen senden Sie
uns bitte später per Post zu.
Vorgerichtliches
Forderungseinzugsverfahren
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen
senden wir grundsätzlich noch am selben Tag ein
vorgerichtliches anwaltliches Mahnschreiben, mit
Setzung einer letzten Zahlungsfrist, an Ihren
Schuldner. Darin wird Ihr Schuldner zur Bezahlung
Ihrer Rechnung ein letztes Mal aufgefordert. Zudem
dient uns dieses Mahnschreiben als Nachweis zur
Rechtswegerschöpfung. Nur so kann das Gericht,
sämtliche von Ihnen vorverauslagten Kosten und
Zinsen, letztendlich der Gegenseite zur Zahlung
auferlegen.
Einholung einer Schuldner- und
Wirtschaftsauskunft durch uns
Gleichzeitig zu dem
außergerichtlichen Mahnschreiben holen wir eine
Schuldner- und Wirtschaftsauskunft, über eine mit
uns ständig zusammenarbeitende Detektei in Spanien
ein. Wir prüfen hierdurch vorab, ob überhaupt
Vermögen bei Ihrem Schuldner vorhanden ist. Nur so
können wir uns ein umfassendes Bild über die Solvenz
und Zahlungsmoral Ihres Schuldners machen. Zudem
überprüfen wir damit die Existenz und Aktualität des
Schuldnerwohnsitzes, welcher für eine erfolgreiche
Klagezustellung im Gerichtsverfahren unerlässliche
Voraussetzung ist.
Aufgrund der Schuldnerauskunft und
der Reaktion Ihres Schuldners auf unser
außergerichliches Mahnschreiben sind wir in der
Lage, die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen
Mahnbescheids oder einer gerichtlichen Klage
abschließend zu beurteilen. Dementsprechend wird
dann gehandelt.
Gerichtlicher Mahnbescheid
Ist Ihr Schuldner weiterhin
nicht zahlungswillig, so leiten wir das
gerichtliche Mahnverfahren gegen Ihren Schuldner
ein. Dieses Verfahren ist bis zu einem Maximalbetrag
in Höhe von 30.000,- € in Spanien möglich. Das
gerichtliche Mahnverfahren wird durch ein
Antragsschreiben an das Gericht am Wohnsitz Ihres
Schuldners eingeleitet. Dem Antrag sind die
Dokumente, auf die sich der Anspruch stützt, in
seinen Originalen, vereidigt in die spanische
Sprache übersetzt, mit beizufügen. Verzugszinsen
können - bis auf wenige Ausnahmen - in dem
Mahnverfahren nicht mitgeltend gemacht werden.
Sofern der Antrag alle vorgenannten Voraussetzungen
erfüllt, wird Ihrem Schuldner vom Gericht eine
Zahlungsaufforderung zugestellt, durch die er
angewiesen wird, innerhalb von 20 Werktagen zu
zahlen oder Einspruch einzulegen. Verstreicht diese
Frist, ohne das von Ihrem Schuldner Einspruch
eingelegt wurde, wird von dem Gericht ein
Vollstreckungsbescheid erlassen, mit welchem in das
Vermögen Ihres Schuldners vollstreckt werden kann.
Legt Ihr Schuldner innerhalb von
20 Werktagen Einspruch ein, mündet das Mahnverfahren
in ein ordentliches Klageverfahren. Von dem Gericht
wird dann eine Frist von 30 Tagen gesetzt, um Klage
zu erheben oder setzt, soweit der Streitwert 3.000.-
€ nicht übersteigt, sogleich einen Termin für eine
mündliche Verhandlung fest, ohne das von Ihnen als
Kläger eine separate Klageschrift zu veranlassen
ist.
Das gerichtliche Klageverfahren
(Zahlungsklage)
Für den Fall, dass die Forderung
schon nach Erhalt unseres Mahnschreibens von Ihrem
Schuldner bestritten wird oder gegen diesen
Widerspruch einlegt, ist es zeitlich schneller und
kostengünstiger direkt Zahlungsklage gegen Ihren
Schuldner zu erheben.
Innerhalb der Zahlungsklage werden
dann auch Ihre Verzugszinsen und Verfahrenskosten
gegenüber Ihrem Schuldner geltend gemacht.
Das Vollstreckungsverfahren
Nach dem erfolgreichen Abschluss
des gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahrens ergeht
von seiten des Gerichts ein Vollstreckungsbescheid
gegen Ihren Schuldner.
Mit dem Vollstreckungsbescheid
wird sodann das Zwangsvollstreckungsverfahren in das
Vermögen Ihres Schuldners eröffnet. Im
Zwangsvollstreckungsverfahren leiten wir die
Pfändung in sämtliche uns bekannten, pfändbaren
Vermögenswerte Ihres Schuldners ein. Wir nutzen
dabei sämtliche Informationen, die wir während des
Verfahrens gesammelt und durch die Detektei- und
Wirtschaftsauskunft erhalten haben.
Für den Fall, dass die Pfändung
Ihrer Forderung nicht erfolgreich verlief,
überwachen wir Ihre Forderung weiterhin und
beantragen diverse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
gegenüber ihren Schuldner nach Absprache erneut. Die
Vollstreckung aus dem erwirkten Titel ist in Spanien
30 Jahre lang für Sie möglich.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie
gerne.