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Die
Tätigkeiten einer Gestoría sind in Spanien
unerlässlich.
Mehrsprachige spanische und deutsche
Fachleute arbeiten vor Ort in Teams zusammen
und können dadurch eine ganzheitliche
Beratung in sämtlichen Rechts-, Steuer- und
Prüfungsfragen gewährleisten.
Durch unsere Kenntnis der jeweiligen lokalen
Anforderungen können wir unseren Mandanten
auf dem spanischen Markt eine optimale
Betreuung sichern, zumal wir zusätzlich auf
internationales Know-how und einen
einheitlichen Standard zurückgreifen. Wir
kennen die besonderen Anforderungen und
Chancen des spanischen Marktes.
Für unsere Mandanten können wir den
Erfahrungsschatz mit den Arbeitsstandards
und dem Expertenwissen verbinden. Teams aus
spanischen und deutschen Beratern bieten für
mittelständische Unternehmen alle
benötigten Leistungen der Wirtschaftsprüfung
und der internationalen Steuer- und
Rechtsberatung an.
Aufgrund der Spanischen Gesetzgebung sind
wir zur absoluten Verschwiegenheit bezüglich
Ihrer Vorhaben verpflichtet.
Angefangen bei der Firmengründung , der
Sitzverlegung über Buchhaltung Bilanzierung,
IRPF, Steuererklärungen bis zur
Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen eine Reihe
von Services.
Unsere Buchungsleistungen
stellen sich wie folgt zusammen:
-
Führen des
Kassenbuches
-
Führen des
Firmenbuches
-
Verbuchung der
laufenden Geschäftsvorfälle
-
Erstellen von
Kundenrechnungen
-
Überwachung des
Zahlungeinganges
-
Erstellen von
Mahnungen
-
Erfassen der
Stammdaten für die Lohnabrechnung
-
Monatliche Abrechnung
der Mitarbeiter
-
Erstellen der monatl.
Beitragsnachweise für die Krankenkassen
Seguridad Social
-
Erstellen der
Lohnsteuer/ IRPF für das Finanzamt
-
Erstellen der Meldung
für die Berufsgenossenschaft/Mutua
-
Erstellen der
Sozialversicherungsmeldung
-
Schriftverkehr mit
Krankenkassen und Behörden
Für
die Transportbranche bieten wir auch die
ONLINE BUCHHALTUNG über die Software
Microtronx. Dadurch ist es möglich
die spanische Gesellschaft auch von
Deutschland aus zu verwalten oder umgekehrt.
Informieren Sie sich über
Microtronx auf den folgenden Seiten.
Links
Lohnbuchhaltung
Sie müssen
aufgrund gesetzlicher Vorschriften von den
Lohn- und Gehaltszahlungen Ihrer
Arbeitnehmer Steuern und
Sozialversicherungsabgaben einbehalten und
an die entsprechenden Finanzämter und
Krankenkassen weiterleiten.
Nach den Normen
des Spanischen Gesetzgebers erstellen wir
Ihnen die Lohnabrechnungen/ Nominas.
-
Standardlohn- und Gehaltsabrechnungen
-
Spesenabrechnungen
-
Abrechnungen von Kurzarbeit
-
Meldewesen
-
Erstellung der Beitragsnachweise für
Krankenkassen
-
Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen
-
Erstellung diverser Bescheinigungen
(Arbeitsbescheinigungen,Arbeitsamt,INEM,Arbeitsverträge)
- An -
und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
-
Erstattungsanträge nach
dem Lohnfortzahlungsgesetz
-
Einarbeitung Ihrer
Lohnbuchhaltungskräfte
Gerne Beraten
wir Sie auch bezüglich der
gestaltungsmöglichkeiten von
Arbeitsverträgen in Spanien sowie zu Ihren
Arbeitsrechtlichen Fragen.
Steuererklärungen
Zur
Vorbereitung und Fertigung von
Steuererklärungen gehört neben dem
Mandantengespräch zur Erfassung der
relevanten Daten üblicherweise auch die
Überlegung steuergestaltender Maßnahmen, um
die "richtige" Steuerbelastung zu
deklarieren.
Dies
bedeutet nicht, dass immer eine Minimierung
der Steuerbelastung für den Klienten optimal
ist. Vielmehr muss oft in einer mehrjährigen
Rückschau und Prognose sowie einem Vergleich
verschiedener Steuerarten eine
Steueroptimierung erreicht werden. So können
z.B. jährlich erheblich schwankende
Steuerbelastungen für einen
Steuerpflichtigen von Nachteil sein.
Steuerersparnisse in einer Steuerart haben
oft eine Mehrbelastung in einer anderen
Steuerart zur Folge.
Hier
eine Auswahl verschiedener Steuern, die in
Spanien erhoben werden können:
Wir
übernehmen für Sie neben der Deklaration
auch die regelmässigen Termine zur Abgabe
der Bescheide.
Lesen
Sie auch Infos zu unserem Service
Umsatzsteuererstattung |