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§ 1
Vertragsgegenstand:
Euroconsulting t2t
S.L. übernimmt zur Einziehung
voraussichtlich unbestrittene Forderungen aus
Transportleistungen oder anderen
Leistungen im In- und Ausland.
Bei Auftragserteilung muss sich der
Schuldner in Verzug befinden.
§ 2
Auftragsbearbeitung:
Bei der
Bearbeitung kann
Euroconsulting t2t S.L. nach
eigenem pflichtgemäßen Ermessen
vorgehen.
Euroconsulting t2t S.L. ist
berechtigt, mit den Schuldnern
Ratenzahlungen und Stundungen zu
vereinbaren und Zahlungen
entgegenzunehmen. Vergleiche oder
Nachlässe auf die Hauptforderung
bedürfen der Zustimmung des
Auftraggebers. Sind die Aktivitäten im
außergerichtlichen Verfahren erschöpft,
so ist Euroconsulting t2t S.L.
bevollmächtigt einen Vertragsanwalt mit
der Durchführung der gerichtlichen
Verfahren sowie aller damit im
Zusammenhang stehenden Handlungen,
einschließlich des Geldempfanges, zu
beauftragen.
§ 3
Vertragsanwalt:
Der
Vertragsanwalt ist berechtigt, vom
Auftraggeber einen Vorschuss auf
voraussichtlich entstehende Auslagen und
Gerichtskosten zu verlangen. Der
beauftragte Anwalt handelt selbständig
und eigen- verantwortlich. Die
eingeschalteten Anwälte dürfen
Euroconsulting t2t
S.L. jederzeit Auskunft über den
Stand des Verfahrens erteilen.
§ 4 Informationen
und Zusammenarbeit:
Der
Auftraggeber stellt
Euroconsulting t2t S.L. alle zur
Bearbeitung notwendigen und
zweckdienlichen Unterlagen zur
Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet
sich nicht mehr eigenmächtig mit dem
Schuldner zu verhandeln oder gerichtlich
gegen ihn vorzugehen. Zahlungen, die
direkt beim Auftraggeber eingehen oder
von ihm erteilte Gutschriften, sind
Euroconsulting t2t
S.L. unverzüglich unter Angabe
von Zeitpunkt und Höhe schriftlich
anzuzeigen.
§ 5
Inkassovergütung
a)
Euroconsulting t2t S.L. erhält für den
Beginn der Bearbeitung eine pauschale
von 25,-€. Bei
erfolgreichem Forderungseinzug erhält
der Auftraggeber die Hauptforderung
abzüglich der Inkassogebühr ausbezahlt.
Euroconsulting t2t
S.L. erhält sämtliche
angefallenen Verzugszinsen.
b) Grundlage
für die Berechnung dieser Inkassogebühr
sind unsere nachfolgenden Tarife für das
aussergerichtliche Mahnverfahren.
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< 500,-
€ 18% der
zurückgeholten Summe , min. 50,€
bis
5.000,- € 16%
der zurückgeholten Summe
bis
25.000,-€ 14%
der zurückgeholten Summe |
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§ 6 Kosten bei
Uneinbringbarkeit:
Verläuft das
Beitreibungsverfahren, zum Beispiel
wegen Insolvenz des Schuldners
erfolglos, verzichtet
Euroconsulting t2t S.L. auf die
Provision und verbleibt mit der
Bearbeitungsvergütung in Höhe von 25,-€
Bei Einschaltung eines Vertragsanwalts
erhöht sich diese Pauschale um die
Fremdkosten, Aufwendungen und
Gerichtskosten für das Gerichts- und
Vollstreckungsverfahren diese sind
soweit von uns verauslagt und bei
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vom
Auftraggeber zu ersetzen.
Die Rechtsanwaltsgebühren bei
durchgeführten streitigen Verfahren
werden gemäß der Gebührenordnung für
Rechtsanwälte berechnet und sind vom
Auftraggeber zu entrichten.
§ 7 Verrechnung:
a)
Geleistete Zahlungen werden zuerst auf
die Kosten und Inkassokosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung verrechnet. Dies gilt
auch bei Nichtanerkennung der
Inkassokosten durch die Gerichte.
b) Zahlungen an den Auftraggeber,
Gutschriften und Warenrücknahmen, die
nach dem ursprünglichen Warenwert
bemessen werden, gelten als
Erfolgsfälle; sie sind Zahlungseingängen
gleichgestellt.
c) Eingezogene Gelder werden bei
Teilzahlungen monatlich und bei voller
Zahlung laut Endabrechnung unverzüglich
an den Auftraggeber abgeführt.
§ 8 Kündigung:
Der
Auftraggeber ist berechtigt den Auftrag
mit einer Frist von 6 Monaten zum
Quartal zu kündigen, wenn zwei Jahre
nach Auftragserteilung keine Minderung
der Forderung oder der Kosten
eingetreten ist. Im Falle einer
ordentlichen Kündigung ist
Euroconsulting t2t
S.L. berechtigt, die
Inkassokosten und entstandenen Auslagen
vom Auftraggeber einzufordern. Bei
außerordentlicher Kündigung haftet der
Auftraggeber auf pauschalisierten
Schadensersatz in Höhe der
Inkassokosten, den Auslagen und der
gesetzlichen Verzugszinsen berechnet bis
Auftragsrücknahme beziehungsweise bis
zur außerordentlicher Kündigung. Dies
gilt auch, wenn sich die Forderung als
ganz oder teilweise nicht bestehend
erweist. Ferner sind alle gesetzlichen
Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts
zu entrichten.
§ 9 Haftung und
Verjährung:
Bei
Übernahme und Durchführung der Aufträge
haftet Euroconsulting
t2t S.L. nur für Schäden, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen. Eine Haftung für eine
Verjährung der Forderung ist
ausgeschlossen, es sei denn,
Euroconsulting t2t
S.L. ist ausdrücklich mit der
Hemmung oder Unterbrechung der
Verjährung beauftragt worden. Alle
Ansprüche gegen
Euroconsulting t2t S.L. verjähren
nach zwei Jahren ab Datum der
Schlussrechnung.
§ 10 Datenschutz:
Euroconsulting t2t
S.L. wird im Rahmen der
ordnungsgemäßen Forderungsverwaltung
alle Daten EDV-mäßig erfassen und unter
Beachtung des Datenschutzgesetzes
verwalten. Der Auftraggeber ist damit
einverstanden, dass im Rahmen des
Auftrages auch personenbezogene Daten
unter Beachtung des Datenschutzes
übermittelt werden.
§ 11 Klage in
Spanien
In
Spanien werden die Kosten für
außergerichtliche Einigungen normaler
Weise nicht vom Schuldner übernommen.
Bei
gerichtlichen Forderungen gibt es den
Weg des Mahnbescheides – allerdings nur
für Forderungen bis € 3.000,00.
Der
Mahnbescheid wird am Wohn- oder
Firmensitz eingereicht. Der Schuldner
wird vom Gericht zur Zahlung innerhalb
von 20 Werktagen aufgefordert und hat
die Möglichkeit zu widersprechen. Im
Falle des Widerspruchs und bei
Forderungen von mehr als € 3.000,00 muss
der Gläubiger innerhalb eines Monats die
Klage einreichen, andernfalls hat der
Gläubiger die Kosten des Mahnbescheids
zu tragen.
Es kann auch
direkt Klage auf Zahlung erhoben werden.
Für
Forderungen unter € 900,00 sind weder
Anwalt noch Postulationsbefähigter oder
Prozessbevollmächtiger vorgeschrieben,
so dass deren Honorar vom Schuldner
normaler Weise nicht gefordert werden
kann.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
müssten unsere Vertragsanwälte die
Kosten von Fall zu Fall festsetzen.
In Spanien gibt es keine
Gebührenordnung, sondern nur
Richtlinien, die von den jeweiligen
Anwaltskammern
herausgegeben werden. Wir Arbeiten, auf
Grundlage der Richtlinien der Kammer.
Ein Pauschalbetrag
kann leider nicht festgesetzt werden, da
im Falle einer streitigen
Auseinandersetzung nicht abzusehen ist,
ob es zu einer Klageerwiderung kommt und
ob die Sache in der 1. Instanz
abgeschlossen wird oder nicht, und ob es
zu einer Vollstreckungsklage kommt oder
nicht.
Das Honorar
des Postulationsbefähigten richtet sich
nach Gebührentabelle und wird immer
gesondert abgerechnet.
Kosten für
Übersetzungen, Antreten bei auswärtigen
Gerichten oder Vertretung durch
Korrespondenzanwälte Vorort, Kosten für
beglaubigte Abschriften aus öffentlichen
Registern usw. werden immer gesondert
berechnet.
In allen
Fällen wird ein Kostenvorschuss
gefordert und je nach Fortschritt des
Verfahrens werden Zahlungsabschnitte und
deren Höhe vereinbart.
Bei
kostenträchtiger Verurteilung des
Schuldners wird der vom Schuldner
gezahlte Betrag an unseren
Mandanten,in Höhe des an unsere
Vertragsanwälte gezahlten Betrages
zurückerstattet. Sollte der von unserem
Mandanten gezahlte Betrag höher sein,
als der vom Schuldner erstattete Betrag,
so wird nur der vom
Schuldner geleistete Betrag
zurückerstattet.
Bei
Einleitung eines Verfahrens benötigen
unsere Vertragsanwälte alle zur
Verfügung stehenden Unterlagen im
Original mit Übersetzung in die
spanische Sprache. Übersetzungen können
auch Vorort vorgenommen werden.
Außerdem benötigen unsere spanischen
Vertragsanwälte in allen Fällen eine
notarielle Prozessvollmacht, die
normaler Weise zweisprachig erstellt
wird und uns per E-Mail zugesandt wird.
Diese wird von einem deutschen Notar mit
einer Apostille nach dem Abkommen von
Den Haag vom 5.10.1961 versehen.
Bevor
gerichtliche Schritte gegen den
Schuldner eingeleitet werden, prüfen wir
dessen Solvenz um nicht nötige Kosten zu
vermeiden.
§ 12
Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Malaga Spanien
§ 13
Schlussbestimmung:
Nebenabreden
haben nur Gültigkeit wenn sie mit
Euroconsulting t2t
S.L. schriftlich vereinbart
wurden, sie bedürfen der Unterschrift
beider Vertragspartner.
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