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FIRMENGRÜNDUNG

  • Das Gründungsprocedere einer Gesellschaft in Spanien

    Denken Sie daran, dass Sie Ihre Gesellschaft in einem Land gründen dessen Sprache und Gesetze Sie in der Regel nicht kennen. Es kommt darauf an, dass Sie sich absolut vertrauens- würdige Partner auswählen, damit auch der Erfolg eintritt, den Sie erwarten.

    Zunächst sollten Sie sich über eine Tatsache im klaren sein. Trotz der starken Sonnenstrahlung und der heiteren Mentalität der Spanier besitzt Spanien eine Verwaltung, die sehr schwerfällig ist und mit sehr engen Vorschriften aufwartet. Dies ist für Deutsche, die in Spanien neu angekommen sind und eine neue Existenz aufbauen wollen, überraschend und führt nicht selten dazu, dass teures Lehrgeld bezahlt werden muss.

    So locker, wie es auf dem ersten Blick anmutet, funktioniert das spanische Verwaltungs- und Geschäftsleben denn eben doch nicht.

    Sie benötigen für Alles und Nichts eine Genehmigung, die mit Gebühren und die Geduld strapazierendem Anstehen bei Ämtern verbunden ist.

    Es ist daher auch mehr als verständlich, dass man sich in Spanien für diese Behördengänge einer Agentur, einer sog. Gestoria bedient, die den Papierkrieg übernimmt.

    Bevor Sie in Spanien überhaupt geschäftlich tätig werden, muss die Ausländersteueridentifikationsnummer NIE beantragt werden. Ohne diese Nummer läuft in Spanien nichts.

    Welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für die Gründung einer neuen Existenz?

    Bei haftungsintensiven Tätigkeiten sollten Sie die Gründung einer spanischen Kapitalgesellschaft in Erwägung ziehen. Hier bieten sich die spanische GmbH (S.L.) und die spanische AG (S.A.) an. Für kleinere und mittlere Unternehmen wird die S.L. , die ein Mindeststammkapital von 3.006,-€  besitzt, bevorzugt. Die S.A. muss ein Mindeststammkapital von 60.000,-€ haben. Die S.L. ist auch in Form der Einmann -GmbH zu gründen.

    Vertreten wird die S.L. von einem oder mehreren Verwaltern (Administradores), den Geschäftsführern in Rechten und Pflichten vergleichbar. Die S.L. muss eine geordnete Buchführung haben und einmal jährlich den Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister hinterlegen, einer Pflicht, der bekanntlich in Deutschland kaum eine GmbH nachkommt. In Spanien winken bei Unterlassen und verspäteter Hinterlegung empfindliche Geldstrafen. Bei der S.L. muss wenigstens ein Arbeitnehmer bei der spanischen Sozialversicherung angemeldet sein.

    Auch in Spanien ist den Krankenkassen die Problematik der Scheinselbständigen bestens bekannt. Es ist daher gängige Praxis, dass stichprobenartig nach nicht angemeldeten Arbeitsverhältnisse gesucht wird und anhand eines Indizienkatalogs Beschäftigungsverhältnisse nachträglich als abhängige Arbeitsverhältnissen qualifiziert werden. In solchen Fällen winken deftige Nachzahlungen und Geldstrafen.

    Eine gewerbliche Tätigkeit können Sie auch als sog. autonomo ausüben, d.h. als Einzelunternehmer. Hierfür müssen Sie sich bei den Finanzbehörden anmelden und unter der genauen Bezeichnung der Tätigkeit, die nach Klassen, sog. epígrafes, eingeteilt ist, die entsprechenden Anmeldungen vornehmen.

    Wir organisieren die komplette Gründung Ihrer Gesellschaft


     

    Schritte, um ein Unternehmen in Spanien zu gründen


     

    Folgen Sie den Links, um alle notwendigen Informationen und Schritte für die Gründung eines Unternehmens in Spanien kennen zu lernen:

     

     

     

    Schritt 1. Projektstudie
    Vor der Gründung eines Unternehmens müssen alle möglicherweise eintretenden Szenarien analysiert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Finanzierungsplan und eine Marktanalyse zu erstellen, aber auch einen Business Plan über den künftigen Absatz der Produkte oder Dienstleistung.

    Schritt 2. Erstellung eines Geschäftsplans
    Jede Geschäftstätigkeit birgt ein Risiko in sich. Dieses Risiko wird durch die Ausarbeitung eines umfassenden Geschäftsplans reduziert. Ein Geschäftsplan berücksichtigt alle Punkte, die auf irgendeine Weise die künftige Aktivität des Unternehmens beeinflussen können. Die Erstellung eines solchen Plans ist ein entscheidender Schritt und unerlässlich für die Firmengründung; insbesondere aus folgenden Gründen:

    • der Plan hilft, mögliche Fehler zu vermeiden, die sich zu kostspieligen Problemen hätten entwickeln können.

    • er erlaubt den Vergleich von anfänglichen Vorhersagen mit der tatsächlichen Situation und hilft, mögliche Abweichungen zu analysieren.

    • Im Fall, dass eine dritte Partei an der Firmengründung beteiligt sein soll (z.B. ein Partner, eine Bank oder sogar eine öffentliche Verwaltung), kann der zuvor erstellte Plan als Dokument dienen, um den Partner von der Geschäftsidee zu überzeugen.

    Schritt 3. Auswahl der angemessenen gesellschaftsrechtlichen Form
    Sobald das Geschäftsfeld definiert ist, muss die angemessene gesellschaftsrechtliche Form des Unternehmens gewählt werden. Diese variiert in Abhängigkeit von den jeweiligen Interessen und Erwartungen. Diese haben wir unter Rechtsformen beschrieben.

    Schritt 4. Negatives Ergebnis der Namensüberprüfung
    Die Auswahl des Firmennamens ist eine der wichtigsten Entscheidungen, da der Erinnerungswert des Namens wichtig für die Wahrnehmung der Firma bei potentiellen Kunden ist.

    Nachdem der Name ausgewählt wurde, muss das negative Ergebnis der Namensüberprüfung eingeholt werden. Dieser Nachweis beweist, dass der gewählte Name noch nicht im Handelsregister existiert. Über diese Webadresse kann die Namensüberprüfung angefordert werden. Sie wird postalisch zugestellt, die Kosten werden über die aktuellen Tarife geregelt. Normalerweise wählt man vorab drei Firmennamen aus, für die man eine Überprüfung anfordert. Über diese Webadresse kann man schon vor der offiziellen Überprüfung checken, ob die gewählten Namen bereits anderweitig existieren.
     

    Schritt 5. Nachweis der Hinterlegung des Gesellschaftskapitals
    Dieser Nachweis bestätigt die Hinterlegung des Gesellschaftskapitals in einer Bank. Der minimal zu hinterlegende Betrag hängt ab von der gewählten Gesellschaftsform.
     

    Schritt 6. Gesellschaftsvertrag
    Bevollmächtigte der Gesellschaft unterzeichnen den Gesellschaftsvertrag in Gegenwart eines Notars. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über das negative Ergebnis der Namensüberprüfung , der Nachweis über die Hinterlegung des Gesellschaftskapitals, und die Definition der Artikel des Gesellschaftsvertrags.

    Schritt 7. vorläufige Steuernummer
    Über die Steuernummer (spanische Abkürzung: CIF für Código de identifiácion Fiscal) weist sich die Firma gegenüber dem Finanzamt aus. Die Steuernummer ist notwendig, um die Steuern für ITP und AJD zu bezahlen, welche im nächsten Schritt beschrieben werden. Dieser Steuercode muss für jede juristische Person (öffentlich oder privat) bei der zuständigen Delegación de Hacienda (Finanzamt) beantragt werden; die Zuständigkeit ist abhängig vom Standort der Firma.
     

    Schritt 8. Begleichung von ITP and AJD
    Die so genannten "Impuesto sobre Trasmisiones Patrimoniales (ITP)" und "Actos Jurídicos Documentados (AJD)" sind zwei Steuern, mit der die Gründung eines Unternehmens belastet ist. Diese Steuern werden im zuständigen Finanzamt bezahlt.
     

    Schritt 9. Anmeldung im Handelsregister
    Dieser Schritt macht die Wahl der gesellschaftsrechtlichen Form des Unternehmens endgültig. Die kaufmännischen Bücher werden gesiegelt. Dieser Schritt erfolgt in der Vertretung des Handelsregisters am Standort des Unternehmens.
     

    Schritt 10. Steuererklärung
    Ein Unternehmer, der Geschäftsaktivitäten in Spanien aufnimmt, sowie jede juristische oder natürliche Person, die Einkommenssteuern abführen muss, muss dies dem Finanzamt durch die Steuererklärung anzeigen. 
     

    Schritt 11. Gewerbesteuer (Alta IAE)
    Die Gewerbesteuer (span. Abkürzung IAE) ist eine Steuer, die von der kommunalen Verwaltung, dem Rathaus, erhoben wird. Die kommunale Verwaltung belastet die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten von Individuen oder Unternehmen mit der Gewerbesteuer. 

    Schritt 12. Aufnahme ins Sozialversicherungssystem
    Jede juristische oder natürliche Person, die sozialversicherungspflichtige Personen anstellen möchte, muss ihr Unternehmen in der allgemeinen Sozialversicherung anmelden. 

    Diese Anmeldung ist notwendige Voraussetzung für die Einstellung von eigenen Arbeitnehmern.  Sobald die Firma eingetragen ist, werden die Arbeitnehmer  angemeldet. 
     

    Schritt 13. Betriebsunfallsversicherung
    Diese Betriebsunfallversicherung sichert gegen Betriebsunfälle oder berufsbedingte Krankheiten der Arbeitnehmer ab. Diese Versicherung kann direkt mit dem Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)  abgeschlossen werden oder mit einer Versicherung auf Gegenseitigkeit hinsichtlich Betriebsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen.

    Bei der Anmeldung bei der Verwaltung muss der Unternehmer die Versicherung benennen, die im Schadensfall eintritt. Wenn sich der Unternehmer für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit entscheidet, wird die Verwaltung dieser Versicherung den gleichen Vordruck zu senden. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit muss daraufhin dem Unternehmer gegenüber die Ersatzpflicht bestätigen.

    Entscheidet sich der Unternehmer für das INSS System, muss er eine Erklärung über die Geschäftstätigkeiten und Arbeitsbereiche seiner Firma abgeben, damit die angemessene Höhe der Prämie festgesetzt werden kann.

    Schritt 14. Anmeldungs- und Mitarbeiterverzeichnis
    Dieses Verzeichnis enthält die Namen aller Mitarbeiter. Darüber hinaus werden die persönlichen Daten, der Beruf, das Eintrittsdatum in die Sozialversicherung und das Austrittsdatum verzeichnet. Die Erstellung eines solchen Verzeichnisses ist Pflicht für alle Unternehmer und sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

    Dieses Buch wird in der allgemeinen Sozialversicherungskasse hinterlegt (Nationale Verwaltung).

    Die Unternehmen führen ebenfalls ein Besuchsbuch, in dem das Verwaltungspersonal alle Veränderungen am Arbeitsplatz registrieren muss. In dieses Buch dürfen alle Inspectores oder Subinspectores de Trabajo (Arbeitsinspektoren) Einsicht nehmen. Es muss 5 Jahre lang aufbewahrt werden und muss auch bei der allgemeinen Sozialversicherungskasse hinterlegt werden. 
     

    Schritt 15. Bewerbung um eine Gewerbeerlaubnis
    Bevor kommerzielle oder industrielle Aktivitäten aufgenommen werden, muss eine entsprechende Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Rathaus eingeholt werden.

    Die Ausstellung einer Gewerbeerlaubnis durch das Rathaus bescheinigt, dass die technische Ausstattung und die beabsichtigten Aktivitäten der Neugründung mit gültigem Recht konform sind.

    Sobald die Gewerbeerlaubnis erteilt ist, werden die Inspektoren der Stadtverwaltung prüfen, ob die Tätigkeit des Unternehmens tatsächlich mit den Angaben in den vorhergehenden Anträgen übereinstimmt. Bei positivem Ergebnis wird der Unternehmensbetrieb endgültig frei gegeben (Acta de Ocupación y Funcionamiento).
     

    Schritt 16. Eintragung ins Handelsregister
    Der letzte Schritt besteht in der Beantragung des Eintrags im Handelsregister. 

     

     

     

    Unser Service für Ihre Gründung in Spanien

     

    Gründung Erstellung der Statuten und die Gründung bei einem Notar

     

    Notarhilfe Persönliche Begleitung beim Notartermin durch Steuerberater 
    Bereitstellung eines deutschen Übersetzers beim Notar
    Einrichtung eines Bankkontos für die S.L.
    Zusendung der Notarurkunde an die von Ihnen gewünschte Adresse

     

    Anwaltshilfe Anfrage des Gesellschaftsnamens beim Zentralen Handelsregister
    Juristische Einzelprüfung des Vertragswerkes für Ihre speziellen Belange

     

    Steuerhilfe Steuerliche Einzelprüfung durch einen Steuerberater
    Beantragung der vorläufigen Steuernummer (N.I.F./C.I.F)
    Anmeldung der Tätigkeit bei einer tätigen Gesellschaft (Mehrwertsteuer-Ident-Nummer)
    Austausch der vorläufigen Steuernummer gegen die endgültige N.I.F.C.I.F - Nummer
    Erstellung einer Eröffnungsbilanz
    Genehmigung durch das Handelsregister

     

    Bankhilfe Kontaktvermittlung bei einer Bank mit deutschsprachigen Mitarbeitern
    Einrichtung eines Sperrkontos bei der Bank für Gründungskapital
    Einrichtung eines Firmenkontos
    Einrichtung eines Privatkontos
    Mithilfe bei der Übertragung des Firmen-Kontos
    Übersetzungsdienst und Hilfe beim Bankgespräch

     

    Behördenhilfe Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister
    Anmeldung der Gesellschaft bei den Behörden
    Erledigung der Behördliche Formalitäten

     

    Beratungshilfe Erläuterung der Formalien und deren Handhabung
    Ausarbeitung eines Strategieplanes mit dem Mandanten
    Ausarbeitung eines Termin- und Ablaufplanes
    Beratung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien
    Beratung in steuerlicher und organisatorischer Hinsicht
    Ausführliche Beratung 

     

    Weitere Leistungen Beratung bei der Erstellung der Geschäftsunterlagen
    Einrichtung und Bereitstellung einer Anschrift in Spanien für unbegrenzte Dauer
    Einrichtung der Postweiterleitung an Ihre Wunschadresse in Deutschland

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