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Schritt
1. Projektstudie
Vor der Gründung eines
Unternehmens müssen alle
möglicherweise eintretenden
Szenarien analysiert werden.
Aus diesem Grund ist es
wichtig, einen
Finanzierungsplan und eine
Marktanalyse zu erstellen,
aber auch einen Business
Plan über den künftigen
Absatz der Produkte oder
Dienstleistung.
Schritt
2. Erstellung eines
Geschäftsplans
Jede Geschäftstätigkeit
birgt ein Risiko in sich.
Dieses Risiko wird durch die
Ausarbeitung eines
umfassenden Geschäftsplans
reduziert. Ein Geschäftsplan
berücksichtigt alle Punkte,
die auf irgendeine Weise die
künftige Aktivität des
Unternehmens beeinflussen
können. Die Erstellung eines
solchen Plans ist ein
entscheidender Schritt und
unerlässlich für die
Firmengründung; insbesondere
aus folgenden Gründen:
-
der
Plan hilft, mögliche
Fehler zu vermeiden, die
sich zu kostspieligen
Problemen hätten
entwickeln können.
-
er
erlaubt den Vergleich
von anfänglichen
Vorhersagen mit der
tatsächlichen Situation
und hilft, mögliche
Abweichungen zu
analysieren.
-
Im
Fall, dass eine dritte
Partei an der
Firmengründung beteiligt
sein soll (z.B. ein
Partner, eine Bank oder
sogar eine öffentliche
Verwaltung), kann der
zuvor erstellte Plan als
Dokument dienen, um den
Partner von der
Geschäftsidee zu
überzeugen.
Schritt
3. Auswahl der angemessenen
gesellschaftsrechtlichen
Form
Sobald das Geschäftsfeld
definiert ist, muss die
angemessene
gesellschaftsrechtliche Form
des Unternehmens gewählt
werden. Diese variiert in
Abhängigkeit von den
jeweiligen Interessen und
Erwartungen. Diese haben wir
unter
Rechtsformen
beschrieben.
Schritt
4. Negatives Ergebnis der
Namensüberprüfung
Die Auswahl des Firmennamens
ist eine der wichtigsten
Entscheidungen, da der
Erinnerungswert des Namens
wichtig für die Wahrnehmung
der Firma bei potentiellen
Kunden ist.
Nachdem der Name ausgewählt
wurde, muss das negative
Ergebnis der
Namensüberprüfung eingeholt
werden. Dieser Nachweis
beweist, dass der gewählte
Name noch nicht im
Handelsregister existiert.
Über diese Webadresse kann
die Namensüberprüfung
angefordert werden. Sie wird
postalisch zugestellt, die
Kosten werden über die
aktuellen Tarife geregelt.
Normalerweise wählt man
vorab drei Firmennamen aus,
für die man eine Überprüfung
anfordert. Über diese
Webadresse kann man schon
vor der offiziellen
Überprüfung checken, ob die
gewählten Namen bereits
anderweitig existieren.
Schritt
5. Nachweis der Hinterlegung
des Gesellschaftskapitals
Dieser Nachweis bestätigt
die Hinterlegung des
Gesellschaftskapitals in
einer Bank. Der minimal zu
hinterlegende Betrag hängt
ab von der gewählten
Gesellschaftsform.
Schritt
6. Gesellschaftsvertrag
Bevollmächtigte der
Gesellschaft unterzeichnen
den Gesellschaftsvertrag in
Gegenwart eines Notars.
Voraussetzung hierfür ist
der Nachweis über das
negative Ergebnis der
Namensüberprüfung , der
Nachweis über die
Hinterlegung des
Gesellschaftskapitals, und
die Definition der Artikel
des Gesellschaftsvertrags.
Schritt
7. vorläufige Steuernummer
Über die Steuernummer
(spanische Abkürzung: CIF
für Código de identifiácion
Fiscal) weist sich die Firma
gegenüber dem Finanzamt aus.
Die Steuernummer ist
notwendig, um die Steuern
für ITP und AJD zu bezahlen,
welche im nächsten Schritt
beschrieben werden. Dieser
Steuercode muss für jede
juristische Person
(öffentlich oder privat) bei
der zuständigen Delegación
de Hacienda (Finanzamt)
beantragt werden; die
Zuständigkeit ist abhängig
vom Standort der Firma.
Schritt
8. Begleichung von ITP and
AJD
Die so genannten "Impuesto
sobre Trasmisiones
Patrimoniales (ITP)" und
"Actos Jurídicos
Documentados (AJD)" sind
zwei Steuern, mit der die
Gründung eines Unternehmens
belastet ist. Diese Steuern
werden im zuständigen
Finanzamt bezahlt.
Schritt
9. Anmeldung im
Handelsregister
Dieser Schritt macht die
Wahl der
gesellschaftsrechtlichen
Form des Unternehmens
endgültig. Die
kaufmännischen Bücher werden
gesiegelt. Dieser Schritt
erfolgt in der Vertretung
des Handelsregisters am
Standort des Unternehmens.
Schritt
10. Steuererklärung
Ein Unternehmer, der
Geschäftsaktivitäten in
Spanien aufnimmt, sowie jede
juristische oder natürliche
Person, die
Einkommenssteuern abführen
muss, muss dies dem
Finanzamt durch die
Steuererklärung anzeigen.
Schritt
11. Gewerbesteuer (Alta IAE)
Die Gewerbesteuer (span.
Abkürzung IAE) ist eine
Steuer, die von der
kommunalen Verwaltung, dem
Rathaus, erhoben wird. Die
kommunale Verwaltung
belastet die Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten von
Individuen oder Unternehmen
mit der Gewerbesteuer.
Schritt
12. Aufnahme ins
Sozialversicherungssystem
Jede juristische oder
natürliche Person, die
sozialversicherungspflichtige
Personen anstellen möchte,
muss ihr Unternehmen in der
allgemeinen
Sozialversicherung
anmelden.
Diese Anmeldung ist
notwendige Voraussetzung für
die Einstellung von eigenen
Arbeitnehmern. Sobald die
Firma eingetragen ist,
werden die Arbeitnehmer
angemeldet.
Schritt
13.
Betriebsunfallsversicherung
Diese
Betriebsunfallversicherung
sichert gegen
Betriebsunfälle oder
berufsbedingte Krankheiten
der Arbeitnehmer ab. Diese
Versicherung kann direkt mit
dem Instituto Nacional de la
Seguridad Social (INSS)
abgeschlossen werden oder
mit einer Versicherung auf
Gegenseitigkeit hinsichtlich
Betriebsunfällen und
berufsbedingten
Erkrankungen.
Bei der Anmeldung bei der
Verwaltung muss der
Unternehmer die Versicherung
benennen, die im
Schadensfall eintritt. Wenn
sich der Unternehmer für
einen Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit
entscheidet, wird die
Verwaltung dieser
Versicherung den gleichen
Vordruck zu senden. Der
Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit muss
daraufhin dem Unternehmer
gegenüber die Ersatzpflicht
bestätigen.
Entscheidet sich der
Unternehmer für das INSS
System, muss er eine
Erklärung über die
Geschäftstätigkeiten und
Arbeitsbereiche seiner Firma
abgeben, damit die
angemessene Höhe der Prämie
festgesetzt werden kann.
Schritt
14. Anmeldungs- und
Mitarbeiterverzeichnis
Dieses Verzeichnis enthält
die Namen aller Mitarbeiter.
Darüber hinaus werden die
persönlichen Daten, der
Beruf, das Eintrittsdatum in
die Sozialversicherung und
das Austrittsdatum
verzeichnet. Die Erstellung
eines solchen Verzeichnisses
ist Pflicht für alle
Unternehmer und
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer.
Dieses Buch wird in der
allgemeinen
Sozialversicherungskasse
hinterlegt (Nationale
Verwaltung).
Die Unternehmen führen
ebenfalls ein Besuchsbuch,
in dem das
Verwaltungspersonal alle
Veränderungen am
Arbeitsplatz registrieren
muss. In dieses Buch dürfen
alle Inspectores oder
Subinspectores de Trabajo
(Arbeitsinspektoren)
Einsicht nehmen. Es muss 5
Jahre lang aufbewahrt werden
und muss auch bei der
allgemeinen
Sozialversicherungskasse
hinterlegt werden.
Schritt
15. Bewerbung um eine
Gewerbeerlaubnis
Bevor kommerzielle oder
industrielle Aktivitäten
aufgenommen werden, muss
eine entsprechende
Gewerbeerlaubnis vom
zuständigen Rathaus
eingeholt werden.
Die Ausstellung einer
Gewerbeerlaubnis durch das
Rathaus bescheinigt, dass
die technische Ausstattung
und die beabsichtigten
Aktivitäten der Neugründung
mit gültigem Recht konform
sind.
Sobald die Gewerbeerlaubnis
erteilt ist, werden die
Inspektoren der
Stadtverwaltung prüfen, ob
die Tätigkeit des
Unternehmens tatsächlich mit
den Angaben in den
vorhergehenden Anträgen
übereinstimmt. Bei positivem
Ergebnis wird der
Unternehmensbetrieb
endgültig frei gegeben (Acta
de Ocupación y
Funcionamiento).
Schritt
16. Eintragung ins
Handelsregister
Der letzte Schritt besteht
in der Beantragung des
Eintrags im
Handelsregister.
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