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FINANZBUCHHALTUNG

 

Die Erstellung der Finanzbuchhaltung des Mandanten dient einerseits der korrekten Erfüllung gesetzlicher Pflichten, andererseits ermöglicht sie auch als Controlling-Instrument der Überwachung und Planung der Finanzen des Unternehmens.

Betriebswirtschaftliche Auswertungen zeigen in einer allgemeinen Übersicht die aktuelle betriebliche Entwicklung. Ergänzend hierzu geben Vor- oder Mehrjahresvergleiche und Entwicklungsübersichten saisonunabhängige Auskünfte.

Kostenstellenrechnungen schlüsseln die innerbetrieblich entstandenen Kosten nach deren Ursache auf, Kostenträger zeigen hierbei die Herkunft der betrieblichen Ertragsquellen.

Offene-Posten-Auswertungen geben Auskunft über die Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie erleichtern die Finanzplanung und das Mahnwesen. Verschiedene Aufgaben können dabei automatisiert aus der Finanzbuchhaltung erledigt werden.

Anlagebuchhaltungen machen das Inventar der Unternehmung überschaubar. Ergänzend sind sie bei den Investitionsplänen und der steuerlichen Gestaltung durch Vergleich von Abschreibungsmöglichkeiten hilfreich.

Jahresabschlüsse dienen einerseits der Entscheidungsfindung der betrieblichen Finanzierung, andererseits der Dokumentation. Durch geschickte Ausnutzung gesetzlich vorgegebener Wahlrechte sind sie ein wichtiges Instrument.

Laut Spanischen Handelsregister sind Sie zur Vorlage einer Bilanz verpflichtet.

Wir erstellen mit CONTA PLUS Ihre gesamte Finanzbuchhaltung mit den dazu gehörigen Jahresabschlüssen.


 

 
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