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FINANZBUCHHALTUNG
Die Erstellung der
Finanzbuchhaltung des Mandanten dient einerseits der korrekten
Erfüllung gesetzlicher Pflichten, andererseits ermöglicht sie auch
als Controlling-Instrument der Überwachung und Planung der Finanzen
des Unternehmens.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen zeigen in einer allgemeinen
Übersicht die aktuelle betriebliche Entwicklung. Ergänzend hierzu
geben Vor- oder Mehrjahresvergleiche und Entwicklungsübersichten
saisonunabhängige Auskünfte.
Kostenstellenrechnungen schlüsseln die innerbetrieblich entstandenen
Kosten nach deren Ursache auf, Kostenträger zeigen hierbei die
Herkunft der betrieblichen Ertragsquellen.
Offene-Posten-Auswertungen geben Auskunft über die Forderungen und
Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie erleichtern die
Finanzplanung und das Mahnwesen. Verschiedene Aufgaben können dabei
automatisiert aus der Finanzbuchhaltung erledigt werden.
Anlagebuchhaltungen
machen das Inventar der Unternehmung überschaubar. Ergänzend sind
sie bei den Investitionsplänen und der steuerlichen Gestaltung durch
Vergleich von Abschreibungsmöglichkeiten hilfreich.
Jahresabschlüsse
dienen einerseits der Entscheidungsfindung der betrieblichen
Finanzierung, andererseits der Dokumentation. Durch geschickte
Ausnutzung gesetzlich vorgegebener Wahlrechte sind sie ein wichtiges
Instrument.
Laut Spanischen
Handelsregister sind Sie zur Vorlage einer Bilanz verpflichtet.
Wir erstellen mit
CONTA PLUS Ihre gesamte Finanzbuchhaltung mit den dazu gehörigen
Jahresabschlüssen.
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