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EXISTENZGRÜNDERBERATUNG

Existenzgründung im Güterkraftverkehr

1. Informationen zum Start

  • Aktuelle Marktsituation

     

    Marktsituation des Güterkraftverkehrsgewerbes

    Die Prognosen für die konjunkturelle Lage und wirtschaftlichen Perspektiven sind wieder positiv. Insbesondere durch die Ost-Erweiterung der Europäischen Union (EU) erwarten die Wirtschaftsforscher in den nächsten 15 Jahren in Deutschland einen Anstieg der Transportleistung von ca. 30 %. Dieses Verkehrswachstum wird in Menge (Transportleistung) und Aufkommen zu 85 % auf der Straße abgewickelt, da im Schienengüterverkehr noch keine Wettbewerbsbedingungen vorhanden sind und diese noch geschaffen werden müssen. Der Hauptanteil der Gütertransporte entfällt dabei auf den Nah- und Regionalbereich. 

    Aktuell sind folgende Belastungen und Entwicklungen für das Gewerbe zu beachten: 

    • Ökologische Steuerreform: Höhere variable (bewegliche) Kosten durch die höheren Kraftstoffpreise.
      Hohe Rohölmarktpreise

    • Politisches Ziel der EU und der Einzelstaaten: Anlastung der externen Kosten (Kosten für die Umweltnutzung: Klimaänderungen, Luft- und Wasserverschmutzung, Lärm, Staus usw.) im Straßengüterverkehr.

    • Überkapazitäten an Laderaum: Kostensteigerungen können nicht an die Auftraggeber weitergegeben werden und die Beförderungsentgelte sind daher auf niedrigem Niveau.

    • Konkurrenzdruck: Niedrige Transportpreise und höhere Kosten führen zu existenziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dies führt zur Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) vieler Transportunternehmer.

    • Konzentrationstendenzen: Kapitalstarke europäisch ausgerichtete Logistikkonzerne und Dienstleister kaufen ganze Transport- und Logistikmarktsegmente auf. Dies erschwert die Situation der mittelständischen Transportunternehmen. Nach Untersuchungen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) sind 87 % der Güterkraftverkehrsunternehmen mittelständisch strukturiert und setzen zwischen 1 und 10 Fahrzeuge ein.

    • Vernachlässigter Neu-, Ausbau und Erhalt der deutschen Verkehrsinfrastruktur

    Aufgrund der beschriebenen Belastungen ist die Kosten- und Leistungsrechnung des Unternehmens von lebenswichtiger Bedeutung. Kalkulationsfehler führen kurz- oder langfristig zu negativen Deckungsbeiträgen, die sich auf die Umsatzsituation auswirken und zur Gefährdung der Zahlungsfähigkeit führen können. 

    Diese nicht nur positiven Umfeldbedingungen sind bei einem Gründungsvorhaben im Verkehrsbereich zu berücksichtigen.

     

  • Allgemeine Überlegungen vor dem Start 

    Überlegungen vor dem Start

    Bevor Sie als Unternehmer in dieses Gewerbe einsteigen möchten, sollten Sie folgende grundsätzliche Fragestellungen für sich selbst beantworten und abwägen: 

    • Wie und woher bekomme ich meine Aufträge?

    • Möchte ich selbständig (eigene Beschaffung der Aufträge am Markt) oder als Subunternehmer (abhängig von der Auftragsbeschaffung der “Mutter”) arbeiten? Wie hoch ist der Umsatz im Monat/Jahr (Brutto)?

    • Wie hoch sind meine fixen und variablen Kosten im Monat/Jahr?

    • Was bleibt nach Abzug der Gesamtkosten netto im Monat als Gewinn übrig?

    • Wie groß ist mein täglicher Zeitaufwand für die Tätigkeit im Verhältnis zum Gewinn?

    Um diese Fragen beantworten zu können, müssen Sie Ihre voraussichtlichen Kosten kalkulieren und kennen.  Anhand dieser Kalkulation können Sie die Selbstkosten Ihres Betriebes errechnen, die als Untergrenze mit dem erreichten Umsatz abgedeckt werden müssen. In den Selbstkosten ist der Unternehmerlohn nicht enthalten, d.h. Sie haben noch keinen Gewinn erwirtschaftet.

Wenn Sie aufgrund dieser Hilfestellungen Ihre Kosten nicht berechnen können, empfehlen wir den Besuch einer Vorbereitungsschulung zur Fachkundeprüfung. Dort erhalten Sie die notwendige Unterstützung zu diesem Themenschwerpunkt.

Selbstverständlich informieren wir Sie auch gerne über die aktuelle Marktsituation sowie die regionalen Besonderheiten. Vereinbaren Sie bitte mit uns einen persönlichen Besprechungstermin:

  • Scheinselbständigkeit

    Scheinselbständigkeit

    Mit dem sogenannten Scheinselbständigkeitsgesetz wurde im Bereich der Sozialversicherung der Arbeiternehmerbegriff ausgedehnt. Betroffen sind eine Vielzahl von Auftragsverhältnissen, in denen der Auftragnehmer in der Sozialversicherung nicht mehr als selbständig, sondern als Arbeitnehmer gilt. Die neue Regelungen betreffen vor allem Einzelunternehmer. Zu Abgrenzungs- und Einzelfragen erhalten Sie bei uns ergänzende Auskünfte.

     

  • Subunternehmerverträge 

    Subunternehmerverträge

    Für die Verträge mit Subunternehmern gibt es keine Mustervorgaben, sondern sie können frei zwischen Unternehmer und Subunternehmer vereinbart werden. Entscheidend ist dabei jedoch, dass der Subunternehmer nicht als "Scheinselbstständiger" eingestuft werden kann. Zur Abgrenzung müssen vorab sogenannte materielle und formale Merkmale erfüllt sein und dann erst entscheidet der Inhalt des Vertrages.

    Materielle Merkmale

    • kein Weisungsrecht ·

    • keine Bestimmungen von Ort und Zeit der Arbeitsleistung ·

    • keine Eingliederung in den Betrieb ·

    • keine Beschäftigung auf Dauer ·

    • kein Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbot ·

    • Auftragnehmer muss die Arbeit nicht persönlich ausführen ·

    • Auftragnehmer trägt unternehmerisches Risiko selbst

    Formale Merkmale

    • Subunternehmer schreibt nach Beendigung der Arbeit Rechnung und weist die Mehrwertsteuer gesondert aus ·

    • keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub ·

    • Subunternehmer hat seine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet mit ggf. entsprechender Genehmigung

     

  • Finanzierungshilfen/Fördermittel 

     

    Finanzierungshilfen

    Die Summe, die ein Existenzgründer privat aufbringen kann, ist in den meisten Fällen kaum ausreichend, um den gesamten Kapitalbedarf für eine Existenzgründung abzudecken. Neben den Banken hilft in solchen Fällen auch der Staat mit zinsgünstigen Darlehen (ERP-Kredite, Eigenkapitalhilfe).

    Die IHK informiert über die notwendigen Fördervoraussetzungen, hält für Sie Checklisten bereit, die Auskunft über die Antragsunterlagen geben und nennt Ihnen die aktuellen Konditionen. Die Fördermittel-Datenbank der IHK beinhaltet circa 1.000 Programme auf EU-Bundes- und Landesebene. Sie hält die Richtlinien einzelner Förderprogramme für Sie bereit und ist ein wichtiges Instrument, um Finanzierungsvorschläge für Ihre geplante Investition zu erarbeiten.

     

  • Fahrzeugbeschaffung 

    Fahrzeugbeschaffung

    Alle namhaften Kfz-Hersteller bieten für Neueinsteiger im Gewerbe Finanzierungsmöglichkeiten für die Beschaffung von Neufahrzeugen an. Es empfiehlt sich daher ein Kostenvergleich zwischen dem Kfz-Leasing, den üblichen Kreditkonditionen der Banken sowie den Finanzierungsangeboten der einzelnen Hersteller. Wichtig dabei sind die jeweiligen Laufzeiten der Vereinbarungen, die Höhe der Monatsraten, der effektive Jahreszinssatz und der Anzahlungsbetrag.

    Tipp: Grundsätzlich können Sie in allen Niederlassungen der gängigen Kraftfahrzeughersteller in Ihrer Region die erforderlichen Kontaktadressen erfahren

     

  • Berufsgenossenschaft/Versicherungen 

    Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BG)

    Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft belaufen sich bei einem eingesetzten Fahrzeug (Bsp. 7,5 t z.G.G. und selbstfahrender Unternehmer) auf ca. 50,00 € pro Monat. Anschrift:

    Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
    Ottenser Hauptstr. 5
    22765 Hamburg
    Tel. 040 3980-0
    Fax. 040 3980-1666

    Leistungen der BG als Vorteile für Sie: ·

    • Finanzielle Absicherung für Unfallschädigungen bei der Berufsausübung (Invalidität, Körperverletzungen usw.) ·

    • Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung ·

    • Unfallverhütung, Erste Hilfe und Unfallheilung

    Tipp: Wenn Sie keine Fahrer beschäftigen und selbst fahren ("selbstfahrende Unternehmer") ist die Mitgliedschaft obligatorisch. Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie Pflichtmitglied der BG für Fahrzeughaltungen. Beschäftigen Sie mehr als fünf Personen im Kalenderjahr regelmäßig, so können Sie als Unternehmer auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden. In diesem Fall ist aber eine adäquate Unfallversicherung für mögliche Arbeitsunfälle mit Folgeschäden zu empfehlen.

    Versicherungen

    Die Kraftfahrtversicherung gilt für alle Halter von Fahrzeugen und unterteilt sich in:

    • Haftpflichtversicherung: Ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Deckung der verursachten Schäden an Dritten. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Fahrzeugart und -stärke sowie nach deren Verwendung im täglichen Einsatz. Bei längerer Schadensfreiheit ermäßigt sich der Beitrag prozentual. ·

    • Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung): Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die zur Deckung der eigenen Schäden dient. ·

    • Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung): Dient zur Deckung eigener Schäden, die zum Bsp. durch Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Unwetter (Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung), Kabelbrand, Haarwild usw. entstehen. Es besteht die Möglichkeit, durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Beitragshöhe zu senken. ·

    • Insassen-Unfallversicherung: Dient zur Deckung von Unfallschäden an Insassen (Beifahrer und Fahrer).

    Die Betriebshaftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche, die bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit dritten Personen gegenüber entstehen können. Der Abschluss einer Vertragsvereinbarung erfolgt über die gängigen Versicherungsunternehmen.

    Die Güterschadenhaftpflichtversicherung: Der Unternehmer hat sich nach § 7 a GüKG in Form einer "Güterschaden-Haftpflichtversicherung" gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird.

    Tipp: Bitte prüfen Sie genau die angebotenen Leistungen und vergleichen Sie diese mit Konkurrenzangeboten der anderen Versicherungsunternehmen.

 

 

2. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (KfZ) mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Erlaubnis bzw. Lizenz der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrbehörde.

  • Nationale Güterkraftverkehrserlaubnis (innerhalb Deutschlands)

  • Gemeinschaftslizenz (grenzüberschreitende Verkehre innerhalb den EU-Mitgliedsstaaten)

  • Genehmigungsbehörden im internationalen Güterverkehr

  • Bilaterale Genehmigungen für Drittstaaten (Transporte in die mittel- und osteuropäischen Staaten, 
    nicht EU-Mitgliedsstaaten)

  • Abgrenzung zum Werkverkehr (Was ist Werkverkehr?- Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für die eigenen Zwecke des Unternehmens Bedingungen und Voraussetzungen)

    Voraussetzungen zur Durchführung des Werkverkehrs 

    1. Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.

    2. Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des Unternehmens dienen.

    3. Die für die Beförderung verwendeten Kfz müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmer gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen anderer Personen zu bedienen.

    4. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

    Es besteht generell KEINE Erlaubnis- und Versicherungspflicht !

    Anmeldung des Werkverkehrs 

    • Anmeldepflicht für alle Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.G.) einschließlich Anhänger beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vor Beginn der ersten Beförderung.

    • Anmeldeformulare erhalten Sie bei der

    BAG

    Um den zeitlichen Aufenthalt bei Straßenkontrollen zu reduzieren, wird die Mitführung folgender Unterlagen pro Fahrzeug empfohlen:

    1. Kopie der Anmeldung bei der BAG oder eine vorhandene Meldebestätigung und

    2. Unterlagen über den Transport im Werkverkehr (Lieferscheine, Ladeliste usw.)

     

  • Kurier-, Express- und Paketdienste(KEP)

     

    Die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Angabe im Fahrzeugschein) einschließlich Anhänger ist von den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes befreit. Dies bedeutet für Unternehmensgründer in der KEP-Branche keine Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht. Mit der Beantragung des Gewerbescheines bei der am Wohnsitz zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung kann mit der Tätigkeit begonnen werden.

     

  • Freigestellte Güterbeförderungen  

    Der Rechtsrahmen des Gütertransports

    l. Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) gilt nicht für

    • die Beförderung von Gütern mit Kfz, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten

    • die Beförderungen von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger zwar ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, bei denen die Beförderung jedoch weder geschäftsmäßig noch entgeltlich betrieben wird

    • die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke

    • die Beförderung von Gütern durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben

    • die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung

    • die Beförderung von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten, die nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigt wurden

    • die Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen bestimmten Gütern

    • die Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen für andere zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung

    • die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen für eigene Zwecke oder für andere Betriebe dieser Art im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Rahmen eines Maschinenringes oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Zusammenschlusses, sofern die Beförderung innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern in der Luftlinie um den Mittelpunkt des Standortes des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 23 I S. 1 StVZO mit Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen durchgeführt wird, die nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind

    • die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke

3. Örtliche Gewerbeämter

Der Beginn der gewerblichen Tätigkeit muss bei der am Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Mit der Gewerbeanmeldung ist Ihr Betrieb zugleich beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft und bei der Industrie- und Handelskammer registriert. Beim örtlichen Ordnungsamt wird das Gewerbe angemeldet und der Gewerbeschein ausgestellt. Erforderliche Unterlagen: 

  • Personalausweis

  • Erlaubnisurkunde/Genehmigung

4. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung

1. Persönliche Zuverlässigkeit

  • Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis, Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Verkehrs- und Gewerbezentralregister

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Eigenkapitalnachweis, bestätigt durch Bank oder Steuerberater in Höhe von nicht weniger als 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000,00 € für jedes weitere Fahrzeug.

3. Fachliche Eignung

  • Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen.

Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:

  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Wohnsitz ist.

    oder:

  • durch eine nachweisbare mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK  vorzulegen. Ergänzend kann ein persönliches Beurteilungsgespräch erforderlich werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 60,00 €.

    oder:
     

  • durch eine bestandene Abschlussprüfung zum "Speditionskaufmann", zum "Kaufmann in Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterkraftverkehr)" oder zum "Verkehrsfachwirt".

5. Fachkundeprüfung/Sachgebiete 

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und ggf. einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil:

  • Teil 1: schriftliche Fragen als Kombination von Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und    Fragen mit direkter Antwort

  • Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudien

Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil und ggf. bis zu maximal 30 Minuten für den mündlichen Teil. 

  • Prüfungssachgebiete

    Prüfungsgegenstände gem. § 3 Anlage 3 BZVO GüKG

    Sachgebiete, deren Kenntnis zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlich sind

    1. Recht

    Berufsbezogenes Recht, einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:

    • Güterkraftverkehrsrecht

    • Grundzüge des Gewerberechts

    • Straßenverkehrsrecht einschließlich Gefahrguttransporte

    • Arbeits- und Sozialrecht

    Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:

    • Bürgerliches Recht

    • Handelsrecht

    • Steuerrecht

    2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

    • Zahlungsverkehr und Finanzierung

    • Kostenrechnung, Kalkulation

    • Beförderungspreise und -bedingungen

    • Beförderungsdokumente

    • Buchführung

    • Versicherungswesen

    • Spedition

    • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen

    • Marketing

    3. Technische Normen und technischer Betrieb

    • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge

    • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge

    • Fahrzeuggewichte und Abmessungen

    • Laden und Entladen der Fahrzeuge

    • Beförderung gefährlicher Güter

    • Beförderung von Nahrungsmitteln

    • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

    4. Straßenverkehrssicherheit

    • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen

    • Verkehrssicherheit

    5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

    • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie zwischen den Gemeinschaftsstaaten und Drittländern gelten

    • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten; Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente

    • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind.

    Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln

  • Punkteverteilung

    Güterkraftverkehrsunternehmerprüfung

    Sachgebiete

    Gewichtung der Sachgebiete

    Schriftliche Fragen
    (Teil 1)
    (Punkte)

    Fallstudien
    (Teil 2)
    (Punkte)

    Mündliche Prüfung (Teil 3)
    (Punkte)

    1. Recht

    20%

    24

    21

    15

    2. Kaufmännische u. finanzielle Verwaltung

    40%

    48

    42

    30

    3. Technische Normen u. technischer Betrieb

    15%

    18

    16

    11

    4. Verkehrssicherheit

    15%

    18

    16

    11

    5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

    10%

    12

    10

    8

    Punktzahl der Teilgebiete

    100%

    120

    105

    75

    Gesamtpunktzahl

     

    300 Punkte

    %-Anteil an der Gesamtprüfung

     

    40%

    35%

    25%

    Prüfungsdauer

     

    2 Stunden

    2 Stunden

    0,5 Stunden

    Erforderliche Mindestpunktzahl in jeder Teilprüfung

     

     ³ 60 Punkte

     ³ 52,2 Punkte

     ³ 37,5 Punkte

    Gesamt-Bestehens- bzw –Befreiungsgrenze: ³ 60 % der Gesamtpunktzahl

     

    180 Punkte

    Mündliche Prüfung

     

    112,2 Punkte bis 179 Punkte

6. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt.

 

 

Literaturliste - Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr:


Baumeister, Wolfgang/ Jessen, Thorsten:
Das Güterkraftverkehrsunternehmen
ISBN 3-923-190-59-X 
K. O. Storck & Co. Verlag u. Druckerei GmbH, Striepenweg 31, 21147 Hamburg,
Tel. (0 40) 7 97 13-01

Gehron, Arnold/ Kirchner, Erwin:
Wie werde ich Güterkraftverkehrsunternehmer?
Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf,
Tel. (02 11) 9 91 93-0

Helf-Marx, Christiane:
Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr - Vorbereitung bei der IHK
HeMa-Marx GmbH, An der Aue 20,
45739 Oer-Erkenschwick
Tel. (0 23 68) 5 34 55 oder (0 23 68) 69 56 41
Lehrbuch ISBN 3-930581-00-0
Fahrzeugkostenrechnung ISBN 3-930581-04-3
Fragenkatalog ISBN 3-930581-01-9
Lösungsbuch ISBN 3-930581-02-7

Jansen, Cornelius und Durmann, Christian:
Der Güterkraftverkehrsunternehmer (Leitfaden für die Sachkundeprüfung)
Artikelnr. 26001, Verlag Heinrich Vogel, Verkaufsniederlassung Josef Dandl, 68519 Viernheim, Tel. (0 62 04) 13 90, (Öffnungszeiten MO-DO 9.00 bis 16.00 Uhr, FR 9.00 bis 12.00 Uhr)

Jansen, Cornelius:
Güterkraftverkehrsunternehmer-Prüfungstest 
Artikelnr. 26000, Verlag Heinrich Vogel, siehe oben

Kerler, Siegfried:
Betriebliches Rechnungswesen im Transportgewerbe
Artikelnr. 26027, siehe oben Verlag Vogel

Mielenz/Trump:
ABC der Buchführung für Güterkraftverkehr und Spedition
Verlag Christina Mielenz, Oedenberger Str. 153, 90491 Nürnberg, Tel. (09 11) 59 17 20

Mielenz/Trump:
Der richtige Preis - Ein Kalkulationsleitfaden
Verlag Christa Mielenz (siehe oben)

Die aufgelistete Fachliteratur stellt eine Auswahl dar und kann über den Buchhandel oder die Verlage bezogen werden. Im Rahmen eines Vorbereitungslehrgangs verwenden die Schulungsveranstalter ihr eigenes Unterrichtsmaterial.

  • Die Schulungsanbieter führen die Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung in eigener Verantwortung durch. Weitere Informationen über Kursdauer und Termine erhalten Sie dort. Der Besuch einer Vorbereitungsschulung ist jedem Interessenten freigestellt.

7. Versicherungspflicht 

Der Unternehmer hat sich nach § 7a GüKG in Form einer "Güterschaden-Haftpflichtversicherung" gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird. 

8. Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungsgebühr beträgt  150,00 €.

Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

 

Gerne Beraten wir Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben


 


 
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