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Bei einem außergerichtlichen
Vergleich verzichten die Gläubiger freiwillig
auf einen Teil ihrer Forderungen. Wird die
vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erfüllt,
so erlischt die Restschuld. Der
außergerichtliche Ausgleich wird häufig auch als
stiller Ausgleich, stiller Vergleich oder
außergerichtliche Einigung bezeichnet.
Was unterscheidet einen außergerichtlichen
Ausgleich von einem gerichtlichen?
Es handelt
sich um eine rein privatrechtliche Einigung ohne
Mitwirkung des Gerichts;
Daher fallen keine Gerichts-
und Verwaltungskosten an;
Alle Gläubiger müssen
zustimmen;
Es gibt keine Verpflichtung
zur Veröffentlichung;
Es gibt keine verpflichtende
Mindestquote;
Bestimmte Verbindlichkeiten
sind aus der Quote ausgenommen (das gilt z.B.
für Löhne und Gehälter).
Natürlich muss Ihnen bewusst
sein, dass - auch wenn der Ausgleich nicht
öffentlich gemacht wird - zumindest bei Ihren
Lieferanten ein schwerer Vertrauensverlust
passiert. Wenn Sie überhaupt noch zu weiteren
Lieferungen bereit sind, dann in aller Regel nur
mehr gegen Vorkasse.
Wann kann ein außergerichtlicher Ausgleich eine
sinnvolle Lösung darstellen?
Wenn die
Zahlungsschwierigkeiten auf einen Umstand
zurückzuführen sind, den Sie wieder abstellen
können und das Unternehmen gute Chancen für
einen Weiterbestand hat. Haben sich die
Verbindlichkeiten langsam über mehrere Jahre
aufgebaut (z.B. wegen permanentem
Auftragsmangel, zu hohen Fixkosten etc.), dann
verschafft Ihnen ein außergerichtlicher
Ausgleich zwar kurzfristig Luft, löst aber das
grundsätzliche Problem nicht.
Sind die Verbindlichkeiten
auf eine größere Zahl von Gläubigern aufgeteilt,
wird die notwendige Einstimmigkeit schwieriger
zu erreichen sein.
Stapeln sich auf Ihrem
Schreibtisch bereits die Vollstreckungsurteile,
wird ein Insolvenzverfahren nur mehr schwer zu
vermeiden sein.
Wie hoch sollte die
angebotene Quote sein und wie sind die
Zahlungsfristen?
Nachdem es sich um eine privatrechtliche
Einigung handelt, kann die Höhe der Quote frei
vereinbart werden. In der Praxis werden
Gläubiger nur in Ausnahmefällen eine Quote unter
40% akzeptieren, die bei einem gerichtlichen
Ausgleich die Mindestquote darstellt. Es muss
auch nicht jedem Gläubiger die gleiche Quote
angeboten werden. Sie werden in diesem Fall den
anderen Gläubigern plausibel machen müssen,
warum sie weniger bekommen als andere. In der
Praxis spielen hier die Sozialversicherungen
eine wichtige Rolle, denn mit ihnen ist eine
außergerichtliche Einigung bislang nicht
möglich. Sie sind in der Regel höchstens zu
einer Ratenvereinbarung bereit.
Letztlich müssen Sie eine
Bestandsaufnahme machen und feststellen, welche
Quote Sie den Gläubigern anbieten können und in
welchen Zeiträumen Sie Teilzahlungen leisten
können (z.B. vier Raten innerhalb von zwei
Jahren oder 24 Monatsraten beginnend zu einem
späteren Zeitpunkt). Je höher die angebotene
Quote ist, umso größer werden die Chancen auf
Akzeptanz bei den Gläubigern sein.
Achtung !! Ein realistischer
und gut geplanter Zahlungsplan ist das
wichtigste, den Können Sie den Zahlungsplan
nicht einhalten, leben die Verbindlichkeiten in
voller Höhe wieder auf!
Wie sieht es mit der
Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger aus?
Gläubiger werden dann zu einem
Forderungsverzicht eher bereit sein, wenn sie im
Falle der Insolvenz noch höhere Einbußen zu
erwarten hätten. Es ist daher wichtig, die
Gläubiger darauf hinzuweisen, dass bei einer
Ablehnung des außergerichtlichen Ausgleichs die
Zahlungsunfähigkeit droht und ein
Insolvenzverfahren beantragt werden muss. Die
Verhandlungsbereitschaft wird davon abhängen,
worauf die offene Forderung begründet ist.
Eine geringe
Verhandlungsbereitschaft ist bei Gläubigern zu
erwarten, die ihre Forderungen ausreichend mit
Hypotheken oder zahlungskräftige Bürgschaften
abgesichert haben. Haben Sie Waren unter
Eigentumsvorbehalt gekauft (meist ein Vermerk
auf der Rechnung "Ware bleibt im Eigentum der
Fa. XY bis zur vollständigen Bezahlung"), so
kann der Gläubiger die Ware zurückfordern. Die
Entscheidung wird oft davon abhängen, ob die
Ware nach der Rücknahme noch einen Wert hat.
Handelt es sich um Waren, die schwer verkäuflich
sind (beispielsweise Saisonwaren) dann wird die
Bereitschaft zur Annahme des Vergleichs höher
sein. Gleiches gilt für Waren, die schon benutzt
worden sind (zb. EDV-Ausstattung). Bei
Dienstleistungen ist eine Rückforderung kaum
möglich, hier wird die Bereitschaft für einen
Vergleich auch größer sein.
Einige Gläubiger werden rasch
zustimmen, andere müssen erst überzeugt werden.
Benötige ich für
einen außergerichtlichen Ausgleich einen
Sanierungsberater?
Professionelle Unterstützung durch einen
Rechtsanwalt und/ oder Unternehmensberater mit
entsprechender Praxis sollte jedenfalls in
Anspruch genommen werden. Sie haben die nötige
Erfahrung in der Verhandlung mit den Gläubigern
und achten auch darauf, dass ihre Vereinbarungen
mit den Gläubigern abgesichert sind.
Krisen
kündigen sich an, sie entwickeln sich
über Monate, oft Jahre. Es gibt zumindest drei
Gründe, warum die Krise akut geworden ist:
Sie haben die Krisenanzeichen
nicht oder zu spät erkannt.
Sie haben die Krisenanzeichen
erkannt, haben aber keine geeigneten Schritte
gefunden, um sie abzuwenden.
Sie haben die Krisenanzeichen
erkannt, kennen auch die notwendigen Schritte,
konnten Sie aber aufgrund von Traditionen oder
einer innerbetrieblichen Kultur der
Konfliktvermeidung nicht umsetzen.
Egal welcher der drei Fälle
zutrifft, in jedem Fall bedeutet ein externer
Berater eine wichtige Stütze. Ein
Sanierungsberater hat Erfahrung in der
Erstellung eines Sanierungskonzeptes und vor
allem in der Führung von Verhandlungen mit
Gläubigern. Er bringt nicht nur spezialisierte
Expertise in Ihr Unternehmen, sondern er
fungiert auch als Vermittler zwischen Ihnen und
den Gläubigern, Gesellschaftern und
Mitarbeitern.
Der
Sanierungsberater als Vermittler.
Auch wenn es schmerzt: Aber die Gläubiger und
Mitarbeiter lasten einen Gutteil der Krise Ihnen
persönlich an. Ihre Vorschläge zur Bewältigung
der Krise werden daher naturgemäß mit Skepsis
betrachtet.
Sie sind vielleicht gleichzeitig davon
überzeugt, dass die Gläubiger (z.B. die
Hausbank) und die Mitarbeiter (vielleicht durch
eine zu geringe Leistungsbereitschaft) die
Misere mitverursacht haben. Gegenseitige
Schuldzuweisungen sind die Folge. Jede Seite
unterstellt der anderen, dass sie nur ihre
Schäfchen ins Trockene bringen will.
Das sind denkbar schlechte Voraussetzung für
Verhandlungen und für die Umsetzung eines
Sanierungskonzeptes. Hier kann der
Sanierungsberater eine glaubwürdige
Vermittlerrolle (Mediator) übernehmen. Ihm
werden keine anderen Interessen als die der
nachhaltigen Bestandssicherung des Unternehmens
zugeschrieben. Viele Gläubiger haben auf dem
Weg in die Krise schon zu viele Erklärungen und
Ausreden gehört, so das das Vertrauen in ein
Sanierungskonzept fast nicht erreicht wird.
Vorsicht vor
Interessenkollisionen!
Hat Sie Ihr Steuerberater beispielsweise
jahrelang darin unterstützt, die Kennzahlen
"schön zu schreiben", dann ist er kein
geeigneter Ratgeber. Er wird Ihnen jemanden aus
seinem persönlichen Freundeskreis empfehlen, der
seine Position nicht ankratzt. Sie sollten im
Gegenteil ernsthaft überlegen, den Steuerberater
zu wechseln!
Wichtig ist vor allem, dass
der Sanierungsmanager bisher nichts mit Ihrem
Unternehmen zu tun hatte! Nur so ist er
gegenüber Gläubigern und Mitarbeitern
glaubwürdig. Andernfalls wird ihm eine Mitschuld
an der Krise zugeschrieben und ihm die
Verfolgung von Eigeninteressen unterstellt.
Gerade der Wiederaufbau von Vertrauen ist jedoch
eine wesentliche Aufgabe in dieser Phase.
Vorsicht vor
unseriösen Angeboten!
Vor allem besteht die Gefahr, dass das
Unternehmen mit einer falschen Wahl des
Sanierungsberaters vom Regen in die Traufe
kommt. Vorsicht bei reißerischen Angeboten zur
Hilfe bei Insolvenzen in Zeitungsannouncen,
insbesondere wenn Kredite ohne Bonitätsauskunft
versprochen werden. In der letzten Verzweiflung
werden oft solche Angebote als rettene
Strohhalme empfunden. Sie sollten sich besser
einen starken Pfeiler suchen der noch dazu Ihre
Branche und deren Gepflogenheiten kennt, denn
ein Strohhalm kann Sie mit Sicherheit nicht
retten.
Und was ist mit der
Chemie zwischen Mandant und Berater?
Natürlich müssen Sie mit dem Berater eine gute
Gesprächsbasis aufbauen können. Aber: Er wird
Ihnen in klaren Worten sagen, was von dem
bisherigen Unternehmenskonzept fortgeführt
werden kann, und wo eine Neuausrichtung bzw. wo
Einschnitte notwendig sind.
Manches davon wird Sie
persönlich - vielleicht sogar schwer - treffen.
Aber letztlich entscheidtet Ihre persönlichen
Lernfähigkeit und Ihre Fähigkeit, mit Kritik
umzugehen, ob das Unternehmen auch noch in
Zukunft existieren wird. Es ist seine Aufgabe
Sie künftig vor Fehlern zu bewaren und das
Unternehmen zu Retten.
Gerne können Sie sich
Vertrauensvoll an uns wenden.
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